Orthopädische Praxis
Dr.med. Klaus Röde
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Hand und Handgelenk

Carpaltunnelsyndrom

Carpaltunnelsyndrom

Vor der Operation hat ein Neurologe die Diagnose bestätigt. Die Operation wird notwendig, um nicht zu behebende Schäden am Nerven zu verhindern.

Ziel der Operation ist die Erweiterung des Nervenkanals. Dabei wird über einen kleinen Schnitt das Dach des Carpaltunnels gespalten und der Carpaltunnel entsprechend erweitert. Im Anschluss an die Operation wird der Unterarm für die Dauer von 14 Tagen mit einer Gipsschiene ruhiggestellt. Die Fäden werden nach 14 Tagen entfernt, 6 Wochen soll der Arm nicht belastet werden. Eine Einschränkung der Greiffunktion bzw. der Kraft kann 3 Monate bestehen.
Die Operation ist ambulant durchführbar.

Operation eines schnellenden/schnappenden Fingers

Ursache der Erkrankung ist eine knotenartige Auftreibung der Beugesehne des Finges. Diese Knoten bleiben in den Ringbändern der Hand hängen und führen zu dem charakteristischen Schnappen des Fingers. Bei der Operation wird das Ringband gespalten. Die knotenartige Verdickung der Beugesehne bildet sich im Laufe der Zeit zurück.
Eine Gipsruhigstellung ist nicht erforderlich. Die Hand kann sofort bewegt werden. Für die Dauer von 6 Wochen sollte nicht schwer gehoben werden. Der Eingriff ist ambulant durchführbar.